Der Glasfaserausbau in Deutschland schreitet weiter voran. Nach der aktuellen BREKO Marktanalyse 2026, die gemeinsam mit IW Consult erstellt wurde, waren zum 30. Juni 2026 rund 62 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser erreichbar. Das entspricht 28,7 Millionen sogenannten „Homes Passed“.
Die tatsächliche Anschlussquote entwickelte sich dagegen deutlich langsamer und lag bei 29,8 Prozent. Die Take-up-Rate – also der Anteil der Haushalte, die einen verfügbaren Glasfaseranschluss auch tatsächlich nutzen – liegt weiterhin bei rund 27 Prozent.
Neben der Nachfrage beschäftigen die Branche vor allem steigende Bau-, Material- und Finanzierungskosten. Der erstmals erhobene BREKO-Geschäftsklimaindex weist auf ein angespanntes Investitionsumfeld hin. Damit verschiebt sich der Fokus zunehmend vom reinen Netzausbau hin zur Aktivierung und wirtschaftlichen Nutzung bereits errichteter Infrastruktur.
Mit zunehmender Glasfaserverfügbarkeit gewinnt auch die Frage an Bedeutung, wie der langfristige Übergang von bestehenden Kupfernetzen auf Glasfasernetze gestaltet werden soll.
In der BREKO Marktanalyse geben 78 Prozent der befragten Netzbetreiber an, dass ein wettbewerbskonformer und regelgebundener Technologiewechsel einen Anreiz für weitere Investitionen darstellen würde.
Nach Angaben des BREKO besteht bei rund 19,9 Prozent aller bereits mit Glasfaser erreichbaren Adressen eine so hohe Glasfaserdichte, dass aus Sicht des Verbandes ein geordneter Übergangsprozess grundsätzlich eingeleitet werden könnte. Entscheidend ist dabei ein diskriminierungsfreier und verlässlicher Rahmen, der Verbraucherinteressen, Wettbewerb und bereits getätigte Investitionen berücksichtigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 25. Juni 2026 wichtige Fragen zum Open-Access-Anspruch nach § 155 TKG geklärt. Demnach endet die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs bei öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen nicht automatisch mit dem Ablauf der förderrechtlichen Zweckbindungsfrist.
Neben neu errichteter geförderter Infrastruktur können auch bereits vorhandene Leerrohre vom Zugangsanspruch erfasst sein, wenn sie eine entsprechende Funktion innerhalb des geförderten Netzes erfüllen.
Darüber hinaus können Kosten für die Erstellung eines konkreten Zugangsangebots grundsätzlich gegenüber dem Zugangsnachfrager geltend gemacht werden. Für kommunale und geförderte Netze schafft die Entscheidung damit zusätzliche Klarheit über Umfang und Grenzen der Open-Access-Verpflichtungen.
Mit mehreren Fachveranstaltungen stehen im Herbst wichtige Termine für die Glasfaser- und Telekommunikationsbranche an.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Glasfaserausbau in Baden-Württemberg, Netzresilienz, kommunale Ausbaukoordination, neue Verlegemethoden sowie technologische Entwicklungen wie Satellitenkommunikation, 6G und Edge Cloud.
Thematisch geht es insbesondere um Investitionen in digitale Infrastrukturen, die Beschleunigung von Glasfaserausbau und -nutzung sowie die weitere Entwicklung des Telekommunikationsmarktes.
Die wirtschaftliche Situation der Deutschen Glasfaser hat in den vergangenen Monaten für Aufmerksamkeit in der Branche gesorgt. Im Zuge einer umfassenden Rekapitalisierung haben Eigentümer und Kreditgeber die Kapitalstruktur des Unternehmens neu geordnet und mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzliches Kapital bereitgestellt.
Gleichzeitig wurde die bestehende Verschuldung von rund 6,9 Milliarden Euro neu strukturiert. Damit konnte die unmittelbare Finanzierungssituation zunächst stabilisiert und eine langfristigere Finanzierungsperspektive geschaffen werden.
Die grundlegende wirtschaftliche Herausforderung bleibt jedoch bestehen: Bereits gebaute Glasfasernetze müssen stärker ausgelastet und mehr Anschlüsse tatsächlich aktiviert werden. Für 2025 werden ein EBITDA von 259 Millionen Euro und eine Zinslast von 327 Millionen Euro genannt.
Der Schwerpunkt soll künftig stärker auf Kundengewinnung, Vermarktung und der wirtschaftlichen Nutzung bereits errichteter Infrastruktur liegen.
Das Gigabitbüro des Bundes bietet Kommunen umfangreiche kostenfreie Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote rund um den Glasfaser- und Mobilfunkausbau.
Das Schulungsprogramm deckt nahezu den gesamten Projektzyklus ab: von den Grundlagen des Gigabitausbaus über Potenzialanalysen, kommunales Projektmanagement und Genehmigungsverfahren bis hin zu Bauüberwachung, technischen Verlegemethoden sowie Gebäudenetzen und der Inhouse-Verkabelung auf der Netzebene 4.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bürgerkommunikation. Neben entsprechenden Schulungen stehen Informationsmaterialien und Vorlagen zur Verfügung. Darüber hinaus können gemeinsam mit Kommunen digitale Glasfaser-Informationsveranstaltungen durchgeführt werden.
Die Angebote können insbesondere dabei unterstützen, eigene Ausbauprojekte fachlich zu begleiten und Bürgerinnen und Bürger verständlich über den Glasfaserausbau zu informieren.
Das Land Baden-Württemberg hat sein Informationsangebot zur digitalen Infrastruktur um ein interaktives Kartentool erweitert.
Dieses bietet einen Überblick über die aktuelle Gigabitversorgung und enthält darüber hinaus Prognosen zur weiteren Entwicklung des Gigabitausbaus. Die Darstellung kann von der Landes- und Landkreisebene über einzelne Kommunen bis auf die Straßenebene heruntergebrochen werden.
Das Land Baden-Württemberg bündelt verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote für Kommunen rund um Breitband, Mobilfunk und Satellitenkommunikation.
Zur Verfügung stehen unter anderem Informationen zum OZG-Breitbandportal, zum Mobilfunk-Standorterfassungstool und zur Abrechnung von Breitbandförderprojekten. Ziel ist es, kommunale Akteure bei Planung, Umsetzung und Begleitung von Projekten der digitalen Infrastruktur zu unterstützen.
Auch die Unterlagen der vierten digitalen Workshopreihe „Digitale Infrastruktur“ stehen weiterhin zur Verfügung. In fünf Veranstaltungen wurden 2026 unterschiedliche Themen aus Telekommunikation, Tiefbau, Luft- und Raumfahrt sowie Verwaltung behandelt.
Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift zur Gigabitmitfinanzierung hat Baden-Württemberg die landesrechtliche Grundlage für die weitere Mitfinanzierung von Gigabitförderprojekten geschaffen.
Nach Angaben des Landes wurden dabei keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Die Laufzeit der bestehenden Regelungen wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Der Förderaufruf des Bundes für das Jahr 2026 endete am 15. September. Für Kommunen bleiben die Förderbedingungen und die weitere Entwicklung der Förderkulisse damit auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Thema.